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So funktioniert die elektronische Patientenakte

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Elektronische Patientenakte
In der elektronischen Patientenakte können Informationen rund um den Gesundheitszustand einer Person abgelegt werden.

Rund 73 Millionen Menschen haben bislang die Möglichkeit, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Doch die Umsetzung läuft schleppend.

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner mit verschiedenen Ablagefächern. Alle ePAs haben die gleichen Grundfunktionen, zum Beispiel die Möglichkeit, Dokumente zu verwalten. Diese Funktionalitäten sind gesetzlich vorgeschrieben.

Im elektronischen Patientenfach können Sie als Versicherter eigene Aufzeichnungen ablegen, etwa Notizen über einen Arztbesuch. Die elektronische Patientenakte ist im Januar 2021 mit einigen Grundfunktionen gestartet.

Wie läuft die Einführung der elektronischen Patientenakte bislang?

Ein Erfolg ist die ePA bislang nicht. Bisher haben sich rund 600.000 gesetzlich Versicherte für eine elektronische Patientenakte entschieden. (Stand: 22. Februar 2023)

Warum läuft die Einführung schleppend?

  • Der Zugang zur ePA ist mühsam: Wer eine elektronische Patientenakte will, muss aktiv auf die eigene Krankenkasse zugehen. Versicherte müssen die Patientenakte persönlich beantragen – zum Teil sogar in der Geschäftsstelle vor Ort.
  • Erschwerte Nutzerfreundlichkeit: Der Registrierungsprozess ist kompliziert und funktioniert nicht immer reibungslos. Selbst digital aufgeschlossene Menschen stoßen dabei an ihre Grenzen. Wer kein Smartphone oder Tablet, keinen PC oder Laptop nutzt, kann nur in der Arztpraxis seine ePA verwalten.
  • Fehlende digitale Gesundheitskompetenz:  Die digitale Gesundheitskompetenz ist in Deutschland unterschiedlich ausgeprägt. Insbesondere ältere Menschen fühlen sich unsicher im Umgang mit den neuen Angeboten. Auch in vielen Praxen besteht noch ein Schulungsbedarf zum Umgang mit der ePA. Der Gesetzgeber hat 2019 geregelt, dass Krankenkassen ihre Versicherten dabei unterstützen sollen, selbstständig mit digitalen Gesundheitsangeboten umzugehen. Bisher läuft das überwiegend über Onlinekurse.
  • Technische Probleme: Der Start in den Arztpraxen verlief holprig. Das lag auch daran, dass die nötige Hard- und Software noch nicht überall zur Verfügung stand. Dies ist mittlerweile der Fall.

Wer bietet die elektronische Patientenakte an?

Aktuell sind die gesetzlichen Krankenkassen Anbieter der elektronischen Patientenakte (ePA). Für Versicherte ist die Nutzung freiwillig und kostenlos. Auch einige private Krankenversicherungen biten die ePA bereits an. 

Wie erhalte ich Zugang zur elektronische Patientenakte, wenn ich kein Smartphone oder Tablet nutze?

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Sie erhalten dort eine Teilnahme- und Datenschutzerklärung, die Sie unterschreiben und an die Krankenkasse schicken. Anschließend richtet die Krankenkasse die ePA für Sie ein. Bei Ihrem nächsten Arztbesuch können Sie sich über das Kartenterminal der Praxis in Ihrer ePA anmelden. Dafür benötigen Sie eine PIN und Ihre elektronische Gesundheitskarte. Die PIN erhalten Sie von der Krankenkasse. Die Möglichkeit, Ihre ePA von zu Hause aus zu verwalten, haben Sie ohne Tablet oder Smartphone nicht.

Was kann ich in meiner elektronische Patientenakte ablegen lassen?

Sie können Ihren Arzt, das Krankenhaus oder Ihre Apotheke bitten, Kopien der für Sie relevanten Unterlagen in Ihre ePA zu übertragen. Das können beispielsweise Arztbriefe, Befunde, Behandlungsberichte und Therapien, Blut- und Laborwerte oder Röntgenbilder sein. Zusätzlich können Sie den Notfalldatensatz, Patientenverfügungen oder Organspendeausweise dort ablegen oder einen digitalen Medikationsplan nutzen.

Daneben gibt es einen Bereich, in denen Ihnen Ihre Krankenkasse kassenindividuell Informationen zur Verfügung stellen kann – beispielsweise Quittungen über abgerechnete Leistungen oder Erinnerungen für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

Folgende digitalen Dokumente können in der ePA gespeichert werden:

  • Bonusheft des Zahnarztes,
  • Impfpass,
  • elektronische Verordnungen, zum Beispiel für Heilmittel,
  • Untersuchungsheft für Kinder,
  • Mutterpass,
  • Daten der Krankenkasse über in Anspruch genommene Leistungen
  • Medikationsplan

Die ePA kann erweitert werden um:

  • Daten zur pflegerischen Versorgung,
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Zusätzlich sollen Versicherte in Zukunft Inhalte aus ihrer ePA freiwillig zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfügung stellen können. Das nennt man Datenspende.

Kann ich einzelne Dokumente oder die elektronische Patientenakte (ePA) insgesamt wieder löschen?

Ja, jederzeit. Das können Sie entweder selbst tun oder Ihren behandelnden Arzt bitten, es für Sie zu erledigen. Wollen Sie Ihre ePA komplett löschen, kontaktieren Sie am besten Ihre Krankenkasse. Sie wird Sie über die notwendigen Schritte informieren. Wenn Sie Ihre ePA löschen, gehen auch alle Inhalte verloren. Dokumente, die Sie behalten möchten, müssen Sie vorher an einem anderen Ort speichern.

Habe ich Nachteile, wenn ich die elektronische Patientenakte (ePA) nicht nutze?

Nein. Ihre Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine elektronische Patientenakte anzubieten. Die Nutzung bleibt für Sie freiwillig.

Wer hat die Hoheit über die Daten in meiner elektronische Patientenakte (ePA)?

Grundsätzlich gilt: Sie bestimmen über Ihre Daten. Die Krankenkassen betreiben die digitalen Aktenordner zwar, haben selbst aber keinen Zugriff auf die Inhalte. Damit Ihr Arzt, Apotheker oder andere Therapeuten Ihrer ePA Dokumente oder Daten hinzufügen können oder auf diese zugreifen dürfen, müssen Sie eine Zugriffsberechtigung erteilen. Dies können Sie entweder über Ihre App erledigen, vor Ort am Kartenterminal oder im Krankenhaus. Alle Zugriffe werden in Ihrer ePA protokolliert.

Selbst mit einer Berechtigung darf beispielweise ein Arzt nur dann auf bestimmte Daten zugreifen, wenn er in Ihre Behandlung eingebunden ist und die Daten für Ihre Behandlung erforderlich sind. Für andere Leistungserbringer, zum Beispiel für Apotheken, hat der Gesetzgeber Zugangsbeschränkungen festgelegt.

Versicherte können einzelnen Dokumenten unterschiedliche Vertraulichkeitsstufen zuweisen. Sie können Dokumentenkategorien bilden, beispielsweise nach den Fachbereichen Ihrer Ärzte, und festlegen, wer auf welches Dokument zugreifen darf. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn Sie die App nutzen.

Wie lange Sie den Zugriff erlauben wollen, bestimmen Sie ebenfalls selbst. Voreingestellt sind sieben Tage. Diesen Zeitraum können Sie wahlweise bis auf einen Tag verkürzen oder auf bis zu 540 Tage verlängern.

Sind meine Daten sicher?

Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Alle Apps durchlaufen Zulassungsverfahren im Hinblick auf Funktionalität, Betrieb, Sicherheit und Datenschutz. Die technischen Anforderungen wurden von der gematik, dem Unternehmen, das auch für die Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte zuständig ist, und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt. Die Inhalte der ePA liegen verschlüsselt auf Servern außerhalb der Praxen. Diese Server stehen in Deutschland. Ärzte und andere Leistungserbringer laden ihre Daten über einen abgesicherten Datentunnel hoch und können nur mit einem Freischaltcode auf Ihre ePA zugreifen.

Dennoch: In der jüngeren Vergangenheit gab es immer wieder erfolgreiche Hackerangriffe auf bereits auf dem Markt befindliche Apps.

Wer hilft bei Fragen rund um die elektronische Patientenakte (ePA)?

Ihre Krankenkasse.

Welche Vorteile hat die elektronische Patientenakte (ePA) für Patienten?

Die Rolle als Patient im Behandlungsgeschehen wird gestärkt. Bisher war der Blick in die eigene Krankenakte keine Selbstverständlichkeit. Das än¬dert sich nun mit der ePA. Patienten können Arzttermine besser vor- und nachbereiten und entsprechende Rückfragen stellen. Sie können Termine oder Vorgänge mit eigenen Dokumenten unterfüttern, beispielsweise durch ein Tagebuch, eigenen Blutdruckmessungen und vielem mehr.

Sind mehrere Ärzte in eine Behandlung involviert, können sich diese schnell auf den aktuellen Stand bringen. Die digitale Dokumentation des Behandlungsgeschehens kann Doppeluntersuchungen vermeiden. Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten oder Vorerkrankungen erhöhen die Patientensicherheit. Patientenverfügungen, Organspendeausweise und andere Vollmachten sind in Notfallsituationen schneller zur Hand.

Derzeit wird überlegt, ob und wie eine Verlinkung zu Angeboten von Selbsthilfeorganisationen möglich ist. Damit würden beispielsweise neu diagnostizierte Rheumatiker schneller auf die Rheuma-Liga und ihr Hilfeangebot aufmerksam.

Gibt es auch Nachteile?

Nachteilig ist der erschwerte Zugang für Menschen, die kein Smartphone oder Tablet nutzen. Sie können nur beim Arzt oder ihrer Krankenkasse ihre ePA verwalten oder müssen eine dritte Person dazu ermächtigen.

In puncto Datenschutz und Datensicherheit bleibt zu hoffen, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichen – oder dass im Bedarfsfall schnell nachgebessert werden kann.

Autorin: Sabine Eis ist Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik, Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband.

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