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Wie hoch ist das Risiko, sich im Schwimmbad mit Corona anzustecken?

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Gruppe von Menschen beim Funktionstraining im Schwimmbecken

Können Bäder in einer Pandemie sicher genutzt werden? Michael Weilandt von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen antwortet.

Die Frage, ob Hallenbäder in Zeiten einer Pandemie sicher genutzt werden können, beschäftigt seit einem guten Jahr sowohl die Betreiber der Bäder als auch die Benutzer. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) als Fach- und Interessenverband der deutschen Badbetreiber hat sich dieser Frage im Jahr 2020 ausführlich gewidmet und im DGfdB-Fachbericht „Pandemieplan Bäder“ veröffentlicht.

Antwort von Michael Weilandt, Stellvertrender Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. und leitet dort die Abteilung "Forschung & Regelwerk": 

Das Schwimm- und Badebeckenwasser wird ständig umgewälzt und desinfiziert. Das Umweltbundesamt hat am 12. März 2020 festgestellt, dass Viren durch die zugelassenen Desinfektionsmittel, in der Regel Chlor, im Badewasser sicher abgetötet werden. Damit besteht über das Badewasser, wenn überhaupt, ein sehr geringes Ansteckungsrisiko. Wer im Hallenbad schwimmt, kommt nicht umhin, auch zu atmen.

Jeder atmet also Aerosole aus, die sich dann in der Umgebung verteilen. Hier kommt es also darauf an, wie schnell Aerosole abtransportiert werden können und sich im Raum in welcher Konzentration verteilen. Hallenbäder haben zunächst einmal ein sehr großes Luftvolumen und die Lüftungsanlagen in Schwimmbädern sind auf sehr hohe Luftwechselraten ausgelegt. Die Luft bewegt sich oberhalb der Wasseroberfläche mit etwa 1,5 Metern pro Sekunde. Das bedeutet, dass Schadstoffe, aber eben auch Aerosole, sehr schnell abtransportiert werden. Im Herbst 2020 konnte in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Rietschel-Institut (HRI) der Technischen Universität Berlin nachgewiesen werden, dass in Schwimmhallen das Ansteckungsrisiko über die Luft  außergewöhnlich gering ist.

Unter diesen Voraussetzungen geht es dann nur noch darum, dass Badegäste und Mitarbeiter die persönlichen Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Dazu muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Vor allem Gruppenaktivitäten müssen so organisiert werden, dass pro Person ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet ist. Die technischen und die Umgebungsbedingungen sind in Hallenbädern also sehr günstig, und es liegen vergleichbar gute Voraussetzungen vor, um in Zeiten einer viralen Ansteckungswelle Sport- und Freizeitaktivitäten in Schwimmbädern zu ermöglichen. Wenn sich die Kursteilnehmer vor dem Schwimmbad um den Hals fallen, ist das Ansteckungsrisiko dort auf jeden Fall höher als im Bad. 

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