Nach den Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung stellt die Impfkommission Personen, mit seltenen Krankheiten, die in der jetzigen Impfverordnung wegen ihres relativ seltenen Vorkommens und damit verbundener ungesicherter Evidenz noch nicht Berücksichtigung gefunden haben, ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisierungsgruppe aus. Eine Einstufung im Einzelfall in die höchste Priorisierungsgruppe ist rechtlich nicht möglich.
Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Webseite der Impfkommission unter www.impfkommission.bayern informieren und die notwendigen Antragsformulare herunterladen. Die Anträge können elektronisch oder per Post eingereicht werden. Nötig für einen Antrag sind auch Kopien von ärztlichen Unterlagen, die den jeweiligen Härtefall dokumentieren.