Bewegung
Informationen zum Funktionstraining
Informationen für Patienten
Was ist Funktionstraining?
- bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen
- die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik im Raum statt
Wie wird das Funktionstraining durchgeführt?
- regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich
- unter fachkundiger Anleitung und Überwachung von speziell in der Rheumatologie fortgebildeten Physiotherapeuten, Krankengymnasten oder Masseuren/med. Bademeistern
- die Dauer einer Übungsveranstaltung im Trockenen beträgt 30 Minuten, im Wasser 15 Minuten
- die Gruppen umfassen nicht mehr als 10 - 15 Personen
- die Gruppen sind fortlaufend, ein Einstieg ist im Allgemeinen jederzeit möglich
Wann kann am Funktionstraining teilgenommen werden?
- mit einer Verordnung von einem niedergelassenen Arzt / einer niedergelassenen Ärztin (Verordnungsvordruck Nr. 56)
- mit einer Verordnung von einer Rehabilitationseinrichtung nach Ende einer medizinischen Rehabilitationsleistung
- vor Beginn des ärztlich verordneten Funktionstrainings (Mustervordruck Nr. 56) bedarf es der Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse
- eine gesonderte Genehmigung durch die Träger der Rentenversicherung (bei Verordnung durch eine Rehabilitationseinrichtung) ist nicht erforderlich
Informationen für Ärzte
Rechtsgrundlage für das Funktionstraining
- das Funktionstraining ist zu unterscheiden von der Einzel- und Gruppengymnastik, die im Rahmen des ärztlichen Budgets als Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog verordnet wird
- das Funktionstraining ist als ergänzende Leistung zur Rehabilitation außerhalb des Heilmittelbudgets zu verordnen
- es wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht
Verordnung von Funktionstraining
- jeder niedergelassene Arzt / jede Ärztin kann Funktionstraining verordnen
- eine spezielle Berechtigung zur Verordnung von Reha-Maßnahmen ist nicht notwendig
- für die Beantragung der Kostenübernahme von Funktionstraining gibt es einen einheitlichen und verbindlichen Verordnungsvordruck – das Formular 56
- das Formular 56 „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport und Funktionstraining“ können über die Kassenärztliche Vereinigung oder den W. Kohlhammer Verlag GmbH bestellt werden
Dauer der Verordnung von Funktionstraining
- in der gesetzlichen Krankenversicherung wird Funktionstraining für 12 Monate (Richtwert), längstens bis zu 24 Monate (Richtwert) geleistet
- nach ambulanten oder stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation kann Funktionstraining erneut verordnet werden